COVID-19 Informationen

In den vergangenen Tagen gab es viele Informationen, die uns alle betreffen. Für die Planung der nächsten Tage und Wochen gibt es einige Einschränkungen. Eine Übersicht über die Absagen von Veranstaltungen und Informationen möchten wir für Euch hier zusammenstellen.

Bitte beachtet auch die folgenden Beiträge:
02.06.2020 Für aktuelle Auflagen und informationen bitte die Themenseite zum Coronavirus der Landesregierung Niedersachsen nutzen. Vielen Dank!
25.05.2020 5-Stufen-Plan für Niedersachsen
20.04.2020 Blutspende in Almhorst – Corona Update!
15.04.2020 Wie geht es weiter in der Corona-Krise?

Abgesagte Veranstaltungen in Almhorst:

  • 21.03.2020 DGA – Sauberkeit-Tag, fällt aus!
  • 28.03.2020 DRK – Kleidersammlung, fällt aus!
  • 04.04.2020 DGA – Senioren Frühstück, fällt aus!
  • 11.04.2020 FFW – Osterfeuer der Jugendfeuerwehr, fällt aus!
  • 12.04.2020 Kirche – Osternacht-Gottesdienst, fällt aus!
  • 26.04.2020 Kirche – Konfirmation Evan. Kirgengemeinde, fällt aus!
  • 01.05.2020 TuSpo – Maibaum aufstellen, fällt aus!
  • 09.05.2020 MGV – Jubiläum, fällt aus!
  • 17.05.2020 Kirche – Kommunion kath. Kirchengemeinde, fällt aus!
  • 21.05.2020 – SPD – Ziegenbockswiese / Himmelfahrtsfete, fällt aus!

Neue Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Links zu weiteren Informationen:


News vom 22.03.2020

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.

News vom 19.03.2020:

Liebe Almhorster Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Corona-Pandemie hat für uns alle Folgen, die wir vor ein paar Wochen noch nicht absehen konnten. So haben wir in den letzten Tagen unsere gesellschaftlichen und sozialen Aktivitäten mehr und mehr einschränken, ja sogar einstellen müssen. Es ist bislang nicht absehbar, wie lange diese Maßnahmen aufrechterhalten oder ob sie vielleicht noch ausgeweitet werden müssen.

Für jede und jeden von uns stellt die Situation eine große Herausforderung dar. Gefordert sind neben Selbstdisziplin auch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Zusammenhalt und gegenseitiger Rücksichtnahme sowie Unterstützung.
Im Namen des Ortsrates möchte ich Sie bitten, die jeweils aktuellen Anordnungen und Vorsorgemaßnahmen, insbesondere zum Schutz der Risikogruppen aber auch für sich selbst, strikt zu beachten.
Nur gemeinschaftlich werden wir durch diese nicht einfache Zeit kommen. Um möglichst schnell wieder zur Realität finden zu können, ist es unerlässlich, dass wir mehr denn je ein wachsames Auge auf unsere Mitmenschen haben, um zu erkennen, wo Hilfe nötig ist.
Bleiben Sie gesund!

Petra Cordes, Ortsbürgermeisterin

Bildquelle: Pixabay.com

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