Es finden wieder ein paar Veranstaltungen statt und immer häufiger erscheint der Begriff: „2G-Regeln“ – Was bedeutet dies aber genau? Was ist mit Kindern und Jugendlichen, die noch keine Impfung erhalten können? In diesem Beitrag möchten wir es Euch kurz und knapp erklären. (Aktualisiert: 11.11.2021)
Was bedeutet 2G-Regeln im Detail?
2G bezeichnet Geimpfte und Genesene – anders als 3G, damit sind zusätzlich Getestete angesprochen. Die 2G-Regelung besagt, dass nur solche Personen in bestimmten Bereichen zugelassen sind oder Leistungen in Anspruch nehmen dürfen, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen eine Corona-Infektion geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Der Nachweis über einen negativen Corona-Test berechtigt NICHT dazu, Bereiche zu betreten, in denen die 2G-Regel gilt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren dürfen die 2G-Bereiche aber trotzdem betreten. Das gilt auch für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 impfen lassen dürfen oder an klinischen Corona-Studien teilnehmen. Sie benötigen ein ärztliches Attest und den Nachweis über einen negativen Schnelltest. Quelle: www.ndr.de
Gibt es Ausnahmen? Spoiler: Ja, u.a. Kinder und Jugendliche.
Einige Personen erhalten auch Zutritt zu 2G-Bereichen, ohne einen entsprechenden Nachweis zu besitzen: Das gilt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, weil Schülerinnen und Schüler regelmäßig getestet werden. Ebenso gilt es für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder an einer wissenschaftlichen Corona-Studie teilnehmen. Sie benötigen ein ärztliches Attest und den Nachweis über einen negativen Schnelltest, um 2G-Bereiche zu betreten. Ein negativer Schnelltest reicht für diese Personengruppe auch dann als Nachweis aus, wenn der Zutritt zu einer Veranstaltung unter freiem Himmel oder zur Außengastronomie aufgrund der Warnstufe 3 für Ungeimpfte nur mit einem PCR-Test erlaubt ist. Quelle: www.ndr.de
Warum die 2G Regel auch freiwillig sinnvoll ist?
Jeder Veranstalter einer privaten oder gewerblichen Veranstaltung übernimmt eine soziale Verantwortung. Einerseits für sich und seine Familie oder seine Mitarbeiter. Andererseits auch für die Gäste die die Veranstaltung besuchen. Durch die weiterhin angespannte Situation ist es daher vertretbar, wenn die Veranstalter freiwillig auf 2G wechseln. In vielen Fällen können dann auf weitere Schutzmaßnahmen verzichtet werden, sodass nach einer strikten Kontrolle sicherer und „normaler“ wieder gemeinsam gefeiert werden kann. Wichtig zu Wissen: Verstöße gegen die gültigen Corona-Regeln stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können je nach Schwere des Verstoßes mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Weitere Informationen beim Land Niedersachsen.
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