Corona-Übergangsregeln laufen aus!

Mittlerweile gibt es eine hohe Impfquote und die weiterhin hohe Fallzahlen wirken sich nicht erheblich auf das Gesundheitssystem bzw. eine hohe Fallsterblichkeit aus. Infolgedessen wurde von der Politik die bestehenden Verordnungen zum 02. April 2022 beendet und überwiegend gibt es keine Regeln mehr. Dennoch: Bleibt vorsichtig und erinnert Euch an die AHA-Regeln. Die nächste Grippewelle wird es Euch danken 😉 Mehr Details lest ihr hier:

Quelle: Niedersachsen.de

Die wichtigsten Regelungen ab 3. April 2022 (Textformat):

Allgemeine Empfehlungen

  • Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften

Kontaktregelungen

  • Keine Beschränkungen

Gastronomie

  • Keine Beschränkungen

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)

  • Keine Beschränkungen

Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.

  • Keine Beschränkungen

Körpernahe Dienstleistungen

  • Keine Beschränkungen

Einzelhandel

  • Keine Beschränkungen

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.

  • Keine Beschränkungen

Nutzung von Sportanlagen

  • Keine Beschränkungen

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)

  • Keine Beschränkungen

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen)

  • Keine Beschränkungen

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)

  • Keine Beschränkungen

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Besuche in Heimen und Einrichtungen
für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.

  • FFP2-Maske

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege

  • Testnachweis (3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren für Zutritt
  • Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
  • Keine Testnachweis für Kinder unter 3 Jahren

Schulbetrieb

  • Testnachweis (3 x pro Woche), an dem die Schülerinnen/Schüler in die Schule kommen
    (ausgenommen „Geboosterte“)
  • Nach den Osterferien an den ersten acht Schultagen Testpflicht
  • Bei Verdachtsfall in der Klasse jedes Kind in der Klasse (auch „Geboosterte“) an den folgenden fünf Schultagen täglich

Öffentlicher Personen- und Nahverkehr

  • FFP2-Maske

Beitragsbildquelle: Fabelhafte Fotowelt von Lisa Sprigade

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